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Die Komplettlösung für den 2G-/3G-Nachweis
Das Fast-Scan System überprüft und dokumentiert für Sie zuverlässig alle digitalen Impf-, Genesenen-, und Test-Zertifikate nach aktuellen behördlichen Vorgaben ohne zusätzlichen Personalaufwand. Ihr Rundum-Sorglos-Paket, damit Sie sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren können.
Hier geht es zum Video: LINK
Produktinformationen
Acht Gründe, die überzeugen
Gerade wenn es um die Prüfung der digitalen Impf-, Genesenen-, und Test-Zertifikate geht, wird es zeitaufwendig, kompliziert und unübersichtlich. Mit dem Fast-Scan System steht Ihnen nun ein Kontrollverfahren zur Verfügung, das sicher, effizient und rechtlich konform alle Prozesse steuert. (Siehe auch Produktdetails)
Größe oder Maße
Technische Daten:
Bildschirmdiagonale: 25.65 cm (10.1 Zoll)
Auflösung: 1.280 x 800 Pixel
Speicherplatz: 32GB
Helligkeit: 300 cd/m²
Arbeitsspeicher: 2GB
Akku: 3,85 V // 4850 mAh // 18,7W
Akkulaufzeit: Bis zu 9 Stunden (Videowiedergabe)
Ladezeit: ca. 200 Minuten
Anschlüsse: microSD/SD-Kartenleser, 2 x Pogo-Pins (Federkontaktstifte), Micro USB, Audio
Kamera. 2-MP-Kamera an Vorder- und 5-MPO-Kamera an der Rückseite
Gewicht: 480 g
Produktdetails
Die 8 Gründe:
1.) Vollautomatisiert.
Es werden alle gängigen Zertifikate auf Gültigkeit geprüft.
2.) Barrierefrei.
Intuitive Handhabung durch Android, Bild und Ton.
3.) DSGVO-konform.
Keine Speicherung personenbezogener Daten.
4.) Universell.
Betrieb erfolgt kabelgebunden oder bis zu 7 Stunden mobil.
5.) Effizient.
Fast-Scan mit bis zu 1800 Scans pro Stunde.
6.) Kontaktlos.
Leistungsstarker externer QR-Code Scanner.
7.) Sicher.
Offline einsetzbar und mit integriertem Zählerstand.
8.) Flexibel.
Sekundenschnelles Umschalten zwischen 2G- und 3G-Kontrolle.
Besonderheiten
„Das Fast-Scan System stellt ein sicheres und in der praktischen Anwendung leicht anzuwendendes Instrument dar, um den Personenverkehr für sämtliche Geschäftsräume zu reglementieren, falls ein Kunde / Besucher / Lieferant oder andere Geschäftspartner die vorgeschriebenen Vorgaben nicht erfüllen. Diese Zugangskontrollinstrumente stellen als Teil des Hygienekonzeptes im Rahmen der Coronahilfen zu erstattende Kosten dar.“
Udo Hübner
Steuerberater und Dipl. Betriebswirt (FH)